Ist die Dachfläche über dem ungeheizten Treppenhausbereich bei der Ermittlung des U-Wertes entsprechend EWärmeG in der Dachfläche anteilig zu berücksichtigen?
Relevant ist in diesem Fall in der Regel nur der beheizte Gebäudebereich. Ist das Treppenhaus unbeheizt, kann es bei der Bilanzierung unberücksichtigt bleiben. Das gilt jedoch nur für die Erfüllung des EWärmeG in Baden-Württemberg.
Das EEWärmeG wurde unterdessen durch das GEG ersetzt. Dieses lässt in der neuen Fassung von 2024 keine Ausnahmen von der Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien zu, wenn Sie das Gebäude besser dämmen.
Geht es um einen Heizungstausch im Bestand, gelten das EWärmeG-BW und das GEG parallel.