Wir wollen die Fliesen auf dem Balkon erneuern. Es besteht eine Dämmung von 0,5 W/m²K. Das Haus ist 2002 mit dieser Dämmung erbaut. Müssen wir jetzt noch eine zusätzliche Dämmung anbringen?
Nach Anlage 7 des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) müssen die Anforderungen an die Dämmung nicht eingehalten werden, wenn die Bauteilfläche nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden ist.
Voraussetzung ist hier das Erreichen eines spezifischen, auf die Wärme umschließende Hüllfläche bezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten. Wie hoch dieser sein muss, hängt entweder vom A/V-Verhältnis (Verhältnis der wärmeübertragenden Umfassungsfläche zum hiervon eingeschlossenen Bauwerksvolumen) oder vom Bauteil selbst ab.
Da das Gebäude 2002 erbaut wurde, gehen wir davon aus, dass diese Vorgabe erfüllt ist. Eine verbindliche Antwort erhalten Sie von einem Energieberater aus Ihrer Region.
Wichtig zu wissen ist, dass die GEG-Anforderungen in diesem Fall grundsätzlich nur dann gelten, wenn Sie eine flächig aufgebrachte Abdichtung durch eine neue Schicht der gleichen Funktion ersetzen. Behandeln Sie die Flachdachabdichtung nicht oder bringen lediglich eine neue Schicht auf, sind keine Anforderungen an den Wärmeschutz zu beachten.