Wir würden gerne einen Stall zum Wohnhaus ausbauen und dafür die Förderung „Wohneigentum für Familien“ in Anspruch nehmen, da ein KfW-40-Haus geplant ist. Allerdings sind wir uns unsicher, ob nun ein komplett neues Haus in dem Stall erbaut werden muss, um die Fördermittel zu erhalten? Das wäre recht sinnlos, denn mit einer Innendämmung wäre der Standard ebenso erreichbar.
In der BEG-WG-Richtlinie heißt es dazu: „Ausschließlich in der Erweiterung oder im Ausbau neu entstehende Wohneinheiten (ohne Einbeziehen von zuvor beheizter Fläche) werden als Neubau eingestuft. Dies gilt auch bei Umwidmung von unbeheizten Nichtwohnflächen: Sofern ausschließlich durch Umwidmung vormals nicht beheizter Räume zu Wohnräumen eine neue abgeschlossene Wohneinheit entsteht (ohne Einbeziehen von zuvor beheizter Fläche), ist eine Einstufung für diese Wohneinheit nur als Neubau möglich.“
Das heißt: Bauen Sie den Stall aus, gilt das förderrechtlich als Neubau. Es muss unserer Auffassung nach kein neues Gebäude entstehen. Sie sind allerdings dazu verpflichtet, alle Neubau-Anforderungen zu erfüllen, um die entsprechende Förderung beantragen zu können.
Eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen Sie nach einer individuellen Prüfung von Ihrem Fördergeber. Ansprechpartner aus Ihrer Region erreichen Sie dazu telefonisch unter der Rufnummer 0800 539 9002 (KfW).
Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.