Ich habe kürzlich die Förderung einer Split-Klimaanlage bei der BAFA genehmigt bekommen. Den Antrag hatte ich damals mit dem BAFA-Leitfaden ausgefüllt. Beim Punkt "Ist der Antragsteller Eigentümer des Gebäudes, in dem die Investition umgesetzt wird?" hatte ich "Ja" angegeben.
Da ich nur Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft bin, bin ich mir nicht sicher, ob diese Angabe korrekt ist und ggfs. korrigiert werden muss, bzw. wenn ja wie und mit welcher Konsequenz. Beim BAFA erreiche ich momentan niemanden.
Da es um eine Maßnahme ausschließlich in Ihrer Eigentumswohnung geht, sollte es keine Probleme geben. Denn dafür können Sie als Eigentümer selbst Fördermittel beantragen. Anders würde es sich bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum verhalten. Denn diese darf die WEG nur gemeinsam bzw. vertreten durch einen Bevollmächtigten stellen. Außerdem wären dann auch Beschlüsse etc. zur Durchführung der Sanierung nötig. Eventuell benötigen Sie die Erlaubnis zur Installation der Außeneinheit der Split-Klimaanlage an der Fassade.
Sind Sie unsicher, empfehlen wir den Kontakt zum BAFA. Ansprechpartner erreichen Sie dabei über die Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontakt-Formular auf der BAFA-Webseite.