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Expertenrat

Kann ich BEG-Fördermittel beantragen, wenn ich das Nießbrauchrecht habe?

Frage von Walter K. am 05.08.2022 

Geplant ist die Installation einer Wärmepumpe. Eigentümer des Hauses ist mein Sohn, ich habe ein Nießbrauchrecht und auf dieser Basis das Haus an meinen Sohn vermietet. Kann ich als Nießbraucher den BAFA-Zuschussantrag stellen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Auch als Mieter sowie Nießbraucher können Sie BEG-Fördermittel für die Sanierung beantragen. Unter Umständen benötigen Sie in diesem Fall eine schriftliche Sanierungserlaubnis von Ihrem Sohn. Nachlesen können Sie das unter Punkt 6.1 der BEG EM Richtlinie.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Bitte beachten Sie, dass die Kreditförderung inzwischen gestrichen wurde.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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