Wir planen aktuell eine große Biomasseheizung mit Nahwärmenetz zu errichten und so knapp 100 Anschlussnehmer mit nachhaltiger Energie zu versorgen. Gestern habe ich mit Bestürzen über Ihre Homepage erfahren, dass die Förderung für den Biomassebereich in Kürze drastisch gesenkt werden soll. Das bringt unsere Planung stark ins Wanken, da wir aktuell kurz davor waren, uns um die Bezuschussung des Projekts zu kümmern und entsprechende Anträge zu stellen. Ist es uns möglich hier bis zum 14.08. noch etwas zu bewirken? Sind zukünftige Förderbedingungen für Projekte dieser Art bekannt und wozu würden Sie mir raten?
Tatsächlich werden die Zuschüsse für Biomasse-Heizungen ab Mitte August am stärksten reduziert. Deshalb lohnt es sich dort besonders, noch bis zum 14.8.2022 einen Zuschussantrag beim BAFA zu stellen. Unser Rat wäre, die Planung zu beschleunigen und einen Zuschuss-Antrag mit maximaler Ausschöpfung des Förderrahmens zu stellen, um die alten Förderbedingungen noch zu sichern. Das ist bis zum 14. August 2022 24:00 Uhr möglich.
Die Fördermittel sind dann auf 24 Monate befristet: Ab Zugang der Zusage des Zuwendungsbescheids (Bewilligungszeitraum) haben Sie 24 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen. Diese Befristung kann auf begründeten Antrag um maximal 24 Monate verlängert werden, wenn die Umsetzung der Maßnahme innerhalb der ursprünglichen Frist vom Antragsteller aus Gründen nicht umgesetzt werden konnte, die der Antragsteller nicht zu vertreten hat. Die maximale Bewilligungsfrist für Einzelmaßnahmen beträgt damit 48 Monate.
Noch ein aktueller Hinweis des BAFA zur Antragstellung: Die Änderungen der Förderbedingungen treten beim BAFA zum 15.08.2022 in Kraft. Übergangsweise kann daher bis einschließlich zum 14.08.2022 nur ein Antrag pro Antragsteller unter den alten Förderbedingungen gestellt werden.