Es geht um die BEG-Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus (WG Zuschuss 461): Bislang gab es den Zuschuss nach KFW-Programm 430 nur für Ein- und Zweifamilienhäuser. Bleibt diese Förderbedingung in den BEG-Richtlinien bestehen oder kann ab Sommer 2021 auch ein Dreifamilienhaus gefördert werden?
Im Rahmen einer Kernsanierung soll das Dach zur Wohnraumerweiterung ausgebaut werden. Sind Maßnahmen zu dieser Wohnraumerweiterung förderfähig mit den Tilgungszuschüssen für "Neubau" oder für "Sanierung von bestehenden Immobilien"?
Einschränkungen in Bezug auf die Wohneinheiten gibt es bei der BEG-Förderung nicht. Das gilt für die Programmteile "Einzelmaßnahmen" sowie "Wohngebäude". Geht es um die Förderung für einen Ausbau, entscheidet die Tatsache, ob eine neue Wohneinheit entsteht. Ist das der Fall, bekommen Sie Fördermittel über den BEG-Programmteil "Wohngebäude", wenn die neue Wohneinheit für sich ein Effizienzhaus-Niveau erreicht. Bei der Erweiterung einer bereits bestehenden Wohneinheit bekommen Sie Fördermittel für Einzelmaßnahmen über den BEG-Programmteil "Einzelmaßnahmen".
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