Wenn ich die energetischen Vorgaben (U-Wert kleiner 0,14 W/m²K) für die Sanierung der oberen Geschossdecke einhalte, darf ich die neue Dacheindeckung mit in die Förderung einfließen lassen?
Wir gehen davon aus, dass das nicht der Fall ist. Denn beide Maßnahmen sind nicht miteinander verbunden. Würden Sie das im Zuge der Dachdämmung neu eindecken, könnten Sie die Kosten allerdings anrechnen.
Eine verbindliche Antwort auf Ihre Antwort bekommen Sie nach einer individuellen Prüfung durch Ihren Fördergeber. Ansprechpartner erreichen Sie dabei über die Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.