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Expertenrat

Sah die BEG-Richtlinie von 2021 den Heizungs-Tausch-Bonus bei Nahwärme nicht vor?

Frage von Axel R. am 30.01.2024 

Wir haben am 11.08.22 den Austausch der Ölheizung durch eine Gashybridheizung beantragt. Der Bonus für den Austausch beträgt 10 %, also insgesamt 40%. Dies ist in dem Förderbescheid auch berücksichtigt.

Nun haben wir zusätzlich die Vorbereitung zur Errichtung eines Wärmenetzes mit dem Nachbargebäude mitbeatragt. Wir haben jetzt einen Änderungsbescheid erhalten, in dem der 10%-ige Bonus zurückgenommen wurde, da die Richtlinie vom 16. September 2021 in Punkt 5.3 a dies angeblich so vorsieht.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Bei der Antragstellung zwischen dem 15. August 2022 und dem 20. September 2022 galt die BEG-EM-Richtlinie vom 16. September 2021 mit der ersten Änderungsbekanntmachung vom 21. Juli 2022. Diese sah beim Austausch der Ölheizung eine Austauschprämie in Höhe von 10 Prozent vor - auch bei der Installation einer Wärmeübergabestation eines Wärme- oder Gebäudenetzes (Voraussetzung ist Mindestanteil erneuerbarer Energien).

Nachlesen können Sie das unter Punkt 5.3 in der o. g. Richtlinie. Hier heißt es: "Wird eine Heizungsanlage, die mit dem Brennstoff Öl betrieben wird, ausgetauscht gegen eine Biomasse-Anlage, Wärmepumpe, Hybridanlage, innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien oder gegen eine Wärmeübergabestation eines Wärme- oder Gebäudenetzes, wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten auf den gemäß dieser Richtlinie gewährten prozentualen Fördersatz der zu errichtenden Anlage gewährt werden."

Mit der Änderung vom 21. Juli 2022 wurde die Austauschprämie für Ölheizungen durch einen Heizungs-Tausch-Bonus ersetzt. Diesen gibt es nicht für die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes. Der Anschluss an ein solches ist jedoch nicht ausgeschlossen.

Für den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz beträgt der Fördersatz seit 28. Juli 2022 25 Prozent. Zusammen mit dem Bonus müssten Sie also auf 35 Prozent kommen.

Um den Bonus zu erhalten, muss das Wärme- oder Gebäudenetz mit einem Mindestanteil erneuerbarer Energien ausgelegt sein. Unter Umständen erfüllt das Wärmenetz die EE-Anforderungen nicht, weshalb der Fördergeber den Bonus in Ihrem Fall nicht berücksichtigt?

Sollte das nicht der Fall sein, empfehlen wir den Kontakt zum Fördergeber, um die Frage individuell zu klären. Ansprechpartner des BAFA erreichen Sie dabei unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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