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Expertenrat

Fördert der Staat Strom erzeugende Hackschnitzelanlagen mit einer elektrischen Leistung von ca. 600 kW?

Frage von Burkhard R. am 01.06.2022 

Bitte um Information zur Förderung von Hackschnitzelanlage im gewerblichen Bereich. Die Neuanlage soll gebaut werden für ca. 600 kWel und 1.000 kWth.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel für ein BHKW in der geplanten Größenordnung erhalten Sie unter anderem über das Programm 295 "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Im Modul 2 "Prozesswärme aus erneuerbaren Energien" gibt es Darlehen mit attraktiven Tilgungszuschüssen auch für KWK-Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien sowie die Einbindung des Systems in den vorhandenen Prozess und die zugehörige Mess- und Datenerfassungs­einrichtung zur Ertrags­überwachung und Fehler­erkennung. Der Tilgungszuschuss, der die zurückzuzahlende Kreditsumme reduziert, liegt bei maximal 55 Prozent und ist auf 15 Mio. Euro gedeckelt. Gefördert werden In- und ausländische gewerbliche Unternehmen sowie Contractoren, kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige, Landwirte sowie gemeinnützige Antragsteller, sofern diese wirtschaftlich tätig sind. Voraussetzung ist unter anderem die Installation der Anlage an einem Standort in Deutschland.

Eine Alternative stellt das KfW-Programm 271/281 "Erneuerbare Energien - Premium" dar. Hier erhalten Sie zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen von maximal 50 Prozent für große Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien. Darunter fallen auch Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (KWK) mit einer Leistung von 100 bis 2.000 kW.

Welche Fördermittel darüber hinaus infrage kommen und wie Sie diese im Einzelfall richtig beantragen, erfahren Sie von einem Energieberater für Nichtwohngebäude der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Diese prüfen Ihr Vorhaben, stellen mögliche Fördermittel zusammen und unterstützen Sie anschließend auch bei der Beantragung der Mittel.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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