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Expertenrat

Darf ich Fördermittel für die energetische Sanierung eines Wohnhauses nutzen, wenn ich später darin arbeite?

Frage von Stefan R. am 01.03.2024 

Darf man ohne Weiteres beim Programm 261 (BzA -> Sanierung zu privaten Wohnzwecken) als Einzelunternehmer 25 % des Hauses nach Sanierung betrieblich/gewerblich nutzen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich entscheidet das der Energie-Effizienz-Experte im Rahmen einer individuellen Überprüfung. Nach § 106 GEG sind gemischt genutzte Gebäude immer dann getrennt zu betrachten, wenn Folgendes gilt:

 

  • die Art der Nutzung unterscheidet sich wesentlich von der Wohnnutzung und
  • der Flächenanteil der Nichtwohnnutzung an der Gebäudenutzfläche ist nicht unerheblich (in der Regel mehr als 10 %) und
  • die gebäudetechnische Ausstattung unterscheidet sich wesentlich von der Wohnnutzung (z. B. zusätzliche Lüftungstechnik, Kühlung, etc.).

Freiberuflich Tätige haben häufig eine wohnähnliche Nutzung, wodurch die BEG-WG-Förderung in der Regel infrage kommt. Alternativ können Sie den Nichtwohnteil aber auch getrennt betrachten, da dieser Ihren Angaben zur Folge mehr als 10 Prozent der Gebäudefläche ausmacht.


Das heißt: Betrachten Sie die Gebäude getrennt voneinander, bekommen Sie keine Förderung für das gesamte Haus - Sie müssen BEG-WG- und BEG-NWG nutzen. Werten Sie (bestätigt von Ihrem Energieberater) die Immobilie ganzheitlich als Wohnhaus, gibt es diesbezüglich nichts weiter zu beachten. Ihrem Vorhaben steht dann nichts im Weg.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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