Im "BEG Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen" steht: Niedertemperatur-Heizkörper, die eine Reduzierung des VL auf maximal 55°C ermöglichen. Es können also auch Universal-Heizkörper Typ22, Typ33 funktionieren, wenn die Heizlast der einzelnen Räume niedrig genug ist oder die Heizflächen entsprechend dimensioniert sind. Sehe ich das richtig?
So interpretieren wir den Textauszug auch. Solange die Vorlauftemperatur entsprechend sinkt, sollte eine Förderung mögliche sein. Eine besondere Definition für Niedertemperaturheizkörper gibt es im BEG nicht. Im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen ist unter Punkt 4.11 folgendes aufgeführt: "Niedertemperatur-Heizkörper/Heizleisten in jeglicher Bauausführung (z. B. auch Gebläsekonvektoren)". Das gilt für den Austausch der Heizung. Ob die Vorgabe auch bei einer Heizungsoptimierung zur Anwendung kommt, geht aus dem Dokument nicht eindeutig hervor. Eine verbindliche Antwort bekommen Sie daher nur von den Sachbearbeitern das BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.