Woher haben Sie folgende Voraussetzung aus Ihrem Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" (5.7.2023): "Auch der Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent kann nur für selbst bewohnte Immobilien genutzt werden. Vorausetzung ist, dass die alte Heizung fossil betrieben (Ölheizung, Gasheizung) und mindestens 20 Jahre alt ist." Ich konnte diese Voraussetzung bisher nirgendwo anders finden. Das würde ja bedeuten, dass der Tausch einer Nachtspeicherheizung, nicht mehr wie bisher gefördert wird.
Tatsächlich soll diese Regelung wie bisher auch für den Austausch von Kohle- und Nachtspeicherheizungen gelten. Wegen der Verengung der Diskussion auf Gasheizungen hatten wir dieses Detail bisher im Artikel nicht dargestellt, jetzt aber ergänzt. Enthalten sind die Detailinformationen in einem Entschließungsantrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP.
Bitte beachten Sie: Diese Verabredungen der Fraktionen sind noch kein beschlussfähiges Förderkonzept! Das Förderkonzept wird wohl erst Ende September vorliegen, es sind also jederzeit noch Änderungen möglich.