Ich habe im Dezember 2022 meinen Förderantrag zum Austausch meiner Ölheizung durch eine Pelletheizung von der BAFA bewilligt bekommen (beantragt am 2. August 2022). Ich würde also eine Förderung von 50 % erhalten.
Im Antrag hatte ich den Einbau des Typs Guntamatik BioStar17 angegeben. Ist es für die bewilligte Förderung unerheblich, sollte ich mich jetzt für den Einbau eines anderen Kesselanbieters entscheiden (geplant ETA ePE13)? Oder gilt die Bewilligung eben nur für den Kesseltyp Guntamatik BioStar17 ?
Sie können problemlos einen anderen Kessel einbauen. Wichtig ist, dass das neue Modell die Anforderungen des Fördergebers erfüllt. Das ist immer dann der Fall, wenn der Kessel in der Liste förderbarer Heizgeräte aufgeführt ist.