Bei der Antragstellung für eine Biomasseanlage mit solarthermischer Anlage im Austausch für eine Ölheizung hat der Energieberater den Antrag als Komplettanlage eingereicht.
Das BAFA hat dadurch nicht die Solarthermie gefördert. Der Antrag wurde 2021 eingereicht. Seit dieser Zeit hat der Energieberater immer wieder Einspruch eingelegt - aber ohne nennenswerten Erfolg.
Meine Frage stellt sich mir jetzt: Hat der Energieberater einen falschen Antrag gestellt?
Ohne die Antragsunterlagen zu kennen, lässt sich das nicht beurteilen. In der Regel können und konnten Sie die Förderung für mehrere Heizungsanlagen (Biomasse + Solar) in einem Antrag beantragen.
Das BMWK schreibt dazu: "Die Beantragung unterschiedlicher Wärmeerzeuger kann in einem Antrag erfolgen. So können z. B. die Förderung einer Solarthermieanlage und einer Biomasseheizung in einem Antrag gestellt werden. Jeder Einzelmaßnahme wird dabei der jeweilige Fördersatz zugeordnet. Die Kosten der jeweiligen Einzelmaßnahme mit den dazugehörigen Umfeldmaßnahmen müssen in der (den) Rechnung(en) nachvollziehbar aufgeteilt sein (werden)."
Sind Sie unsicher, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Sachverständigen bzw. zu einem Rechtsexperten. Dieser prüft den Antrag und stellt heraus, ob dieser korrekt gestellt wurde. Ist das nicht der Fall, informieren die Experten außerdem auch darüber, ob Sie Ansprüche geltend machen können.