Ich möchte die Förderung für mein Wohnhaus (2 Parteien) im Mai beantragen. Des Weiteren möchte ich in der Werkstatt auch einen Heizkörper einbauen, bekomme ich für diese Maßnahme auch eine extra Förderung? (Nebengebäude) Wie z.B. Anhebung der förderfähigen Kosten?
Fördermittel gibt es für die Sanierung beheizter Gebäude und Gebäudeteile. Förderbar sind dabei die in der BEG EM Richtlinie aufgeführten Maßnahmen sowie damit verbundene Umfeldmaßnahmen. Die Installation der Heizung in einem Nebengebäude gehört unserer Auffassung nach nicht dazu, wodurch Sie diese bei den förderbaren Kosten vermutlich nicht anrechnen können.
Ohne die Umstände im Detail zu kennen, ist eine verbindliche Antwort aus der Ferne allerdings nicht möglich. Diese bekommen Sie nach einer individuellen Prüfung von den Sachbearbeitern der KfW. Ansprechpartner erreichen Sie dabei unter der Rufnummer 0800 / 539 9010.