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Expertenrat

Kann ich die Kosten eines Anbaus als Heizungsraum bei der Heizungsförderung geltend machen?

Frage von Bjoern N. am 10.03.2024 

Ich habe zwei Fragen zur Förderung (Antrag für Heizungsmodernisierung mit ISFP , im Juli 2022 gestellt):
1) Das zugehörige Infoblatt listet unter Nr. 4.6, dass auch Ausgaben für Mess- und Steuertechnik förderfähig sind: Kann ich da also die Ausgaben für die Shelly-Messaktoren meiner selbst gebauten Hausautomation fördern lassen?
2) In 4.8 steht, dass auch die "Errichtung von Heiz- und Technikräumen" förderfähig ist: Heißt dies, dass auch ein Anbau für einen neuen Heizungsraum an ein bestehendes Gebäude, das derzeit noch keinen Heizungs- oder Brennstofflagerraum verfügt, förderfähig ist?

Gibt es hierfür irgendwelche Auflagen oder Beschränkungen (.z. Größe)? Wo wird beispielsweise erläutert, wie die Aussagen auszulegen sind?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um die Förderung von Umfeldmaßnahmen, lassen sich Arbeiten berücksichtigen, die für die Umsetzung der geförderten Maßnahme erforderlich sind oder mit dieser in direktem Zusammenhang stehen (zum Beispiel Heizung und Heizkörper). MSR-Technik für die Heizungssteuerung können Sie dabei berücksichtigen. Handelt es sich um weiter gefasste Systeme, ist das nicht der Fall. Wichtig zu wissen: Umfeldmaßnahmen fördert der Staat nur, wenn ein Fachhandwerker die Arbeiten durchführt. Haben Sie eine selbst gebaute Hausautomation, handelt es sich um Eigenleistungen und die Förderung der Umfeldmaßnahmen fällt aller Voraussicht nach weg. Haben Sie die Steuerung selbst gebaut und/oder handelt es sich um ein übergeordnetes System, gehen wir also davon aus, dass Sie die Förderung dafür nicht erhalten.

Bauliche Maßnahmen an Räumen für technische Anlagen werden gefördert, wenn diese für den Betrieb der Heizung zwingend erforderlich sind. Das schließt auch den Neubau separater Räume ein, sofern sich keine andere Aufstellmöglichkeit findet. Eine Entscheidung darüber, ob die Kosten in Ihrem Fall anrechen- und förderbar sind, obliegt dem Fördergeber. Wir empfehlen daher, dies mit den Sachbearbeitern des BAFA abzustimmen. Ansprechpartner erreichen Sie dabei über die Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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