Expertenrat

Bekomme ich Fördermittel für die Fenstersanierung auch dann, wenn dauerhaftes Wohnen in der Siedlung geduldet wird, aber eigentlich verboten ist?

Frage von Sabine K. am 18.09.2021 

Ich wohne in einem Wohngebiet, das ursprünglich als Ferienhausgebiet vorgesehen war. Das heißt, dauerhaftes Wohnen wird geduldet, ist aber offiziell nicht erlaubt. Habe ich trotzdem die Möglichkeit, KfW Mittel für neue Fenster zu bekommen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Abschnitt 3 b) der Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) sind Wohngebäude alle Gebäude, die überwiegend dem Wohnen dienen. Fallen Ferien- und Wochenendhäuser in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes (Nachfolger der EnEV), bekommen Sie für die Sanierung dieser Immobilien ebenfalls Fördermittel. Davon ausgenommen sind:


  • nicht beheizte oder gekühlte Gebäude
  • Häuser mit einer Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten im Jahr
  • für die begrenzte jährliche Nutzung geplante Gebäude, die weniger als 25 Prozent des ermitteln Energiebedarfs tatsächlich benötigen.

Das heißt: Leben Sie dauerhaft oder überwiegend in Ihrem Haus, haben Sie gute Chancen, eine Förderung zu erhalten. Eine rechtsverbindliche Antwort erhalten Sie nach der individuellen Prüfung von Ihrem Fördergeber.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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