Laut BAFA ist die Förderung eines Smart Home als eigenständige Maßnahme möglich. Mein EEE ist der Meinung, dass dieses bei Wohngebäuden nur im Rahmen einer Umfeldmaßnahme möglich sei und begründet dies durch ein fehlendes Antragsformular. In den FAQ der BAFA über BEG EM ist dies aber ausdrücklich möglich.
Er sagt außerdem, dass dies nur bei Nichtwohngebäuden möglich sei. Ist mein EEE einfach nur schlecht informiert oder geht dies wirklich nicht? Kurioserweise hat er das Smart Home als eigenständige Maßnahme in den Sanierungsfahrplan aufgenommen.
Die Förderung ist eigenständig über das BEG (EM) möglich. Die entsprechende Information findet sich in der BEG-EM-Richtlinie unter Punkt 5.2 "Anlagentechnik (außer Heizung)".
Gefördert wird demnach der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes. Darunter fällt bei Wohngebäuden auch der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“).
Was in diesem Zuge im Detail gefördert wird, können Sie in der Liste förderbarer Maßnahmen und Leistungen unter Punkt 3.5 nachlesen.
Um die Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent (20 Prozent mit iSFP) beantragen zu können, benötigen Sie eine TPB-ID von Ihrem Energieberater. Mit dieser können Sie die Anträge online über das BAFA-Portal stellen.
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