Meine Frage: Kann ich auch z. B. die Fenster und Türen mit einer BAFA-Förderung austauschen und die Dachfenster von einer anderen Firma (z. B. Heim&Haus) über die Förderung nach § 35c Abs. 1 Satz 3 EstG abrechnen?
Das ist aller Voraussicht nach möglich, sofern Sie die Kosten der einzelnen Maßnahmen nicht vermischen und bei jedem Förderprogramm immer nur die Kosten einer Maßnahme angeben. Da es sich um Maßnahmen aus dem gleichen Fördersegment (Fenster) handelt, empfehlen wir zuvor die Rücksprache mit Ihrem Fördergeber oder Ihrem zuständigen Finanzamt.
Die Sachbearbeiter des BAFA erreichen Sie dazu unter er Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.