Meine Frage bezieht sich auf die Antragstellung im Rahmen des BEG EM. Dürfen die Kosten für tpb/tpn Erstellung mit auf der Rechnung der Baubegleitung ausgewiesen werden und somit zu 50 % mitgefördert werden oder ist die Erstellung der tpb/tpn grundsätzlich nicht förderfähig?
Alle Leistungen, die mit den Nachweisen (TPB und TPN) verbunden sind, werden vom BAFA gefördert. Das Gleiche gilt für die Bestätigung selbst. Die Kosten dürfen daher auf der Rechnung aufgeführt sein. Im "Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen" des BAFA können Sie das unter Punkt 6 nachlesen.