Bekomme ich für eine neue Haustüre im nicht beheizten Treppenhaus über die BAFA als Einzelmaßnahme einen Zuschuss?
In Punkt 5 der aktuell gültigen BEG-EM-Richtlinie heißt es: "Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die [...] zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen [...]." Tauschen Sie die Haustür eines unbeheizten Treppenhauses aus, geht über dieses weniger Wärme verloren. Es stellt sich eine höhere Temperatur im Treppenhaus ein und auch in den beheizten Wohnräumen sinkt der Energieverbrauch. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass Sie Fördermittel für die neue Haustür beantragen können.
In den TMA zur BEG-EM-Förderung ist die Rede von der "Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Bauteilen der thermischen Gebäudehülle". Definieren Sie die Außenwand des Treppenhauses als thermische Gebäudehülle, ist diese Vorgabe erfüllt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Treppenhaus nach seiner Zweckbestimmung direkt oder durch Raumverbund beheizt wird.
Eine verbindliche Antwort bekommen Sie nach einer individuellen Prüfung durch die Sachbearbeiter des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.