x
Expertenrat

Gibt es eine Förderung für eine Überdachung des Rollstuhlstellplatzes vor dem Haus?

Frage von Wolfgang S. am 13.11.2023 

Zum Unterstellen von Rollstuhl und Elektroscooter planen wir eine Glasüberdachung in der Länge von 4.50 m im Eingangsbereich unseres Reihenhauses. Unsere Garage ist vom Wohnhaus entfernt. Eine Überdachung wäre sinnvoll als Unterstellplatz des Scooters u. Rollstuhl. Ich habe eine Behinderung von 100 %. Aufgrund Oberschenkelamputation ist eine Fortbewegung nur mit Rollstuhl möglich. Ist diese Maßnahme in dem Förderprogramm enthalten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Über das KfW-Programm 455-B können Sie hier aller Voraussicht nach einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent beantragen. Diesen bekommen Sie für den Umbau oder die Schaffung von altersgerechten Kfz-Stellplätzen sowie Abstellplätzen für Kinderwagen, Rollatoren/Rollstühlen, Fahrradständern sowie deren Überdachungen.

Voraussetzung ist, dass die Stellplätze in der Nähe des Gebäudezugangs geschaffen werden, schwellenlos zu Gehwegen gestaltet sind und eine feste sowie ebene Bodenoberfläche aufweisen. Kfz-Stellplätze müssen zudem mindestens 3,50 m breit und 5,00 m tief sein.

Kommt die Förderung für Sie infrage, beantragen Sie die Mittel vor Beginn der Maßnahme online über das KfW-Zuschussportal. Unterstützung bei der Planung bekommen Sie unter anderem von den Wohnberatungsstellen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e. V.

Alternativ zur KfW-Förderung für Barrierefreiheit können Sie unter Umständen auch einen Zuschuss der Pflegekasse in Anspruch nehmen. Liegt ein Pflegegrad vor, bekommen Sie hier bis zu 4.000 Euro ausgezahlt. Ansprechpartner ist dabei Ihre Pflegekasse. Eine direkte Kombination von KfW-Förderung und Pflegezuschuss ist leider nicht möglich.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Barrierefreiheit herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

Newsletter-Abo