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Expertenrat

Ich habe den Verwendungsnachweis bereits eingereicht. Kann ich noch Sanierungsrechnungen nachreichen?

Frage von Wolfgang M. am 02.10.2023 

Ich habe meine Ölheizung gegen eine Pelletheizung getauscht. Nach Abschluss der Arbeiten wurde der VN eingereicht (Status eingegangen). Kann ich die Kosten für eine noch durchzuführen Kaminsanierung noch nachreichen? Waren im Kostenvoranschlag mit aufgeführt.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Leider ist das nicht mehr möglich. Sobald der Verwendungsnachweis eingereicht wurde, lassen sich keine Kosten mehr anrechnen. Möglich ist es allerdings, für die Kaminsanierung den Steuerbonus für Handwerker geltend zu machen. Nutzen Sie diesen, können Sie 20 Prozent der angefallenen Lohnkosten nachträglich von der Steuer absetzen. Eine direkte Kombination mit der Heizungsförderung ist nicht möglich - die Kosten dürfen sich also nicht überschneiden.


Unter Umständen werden Rechnungen noch akzeptiert, wenn die Ausführung der Leistungen der Aktivierung des Verwendungsnachweises und innerhalb des Bewilligungszeitraums erfolgte.

Ist das der Fall, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Fördergeber. Diesen erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 / 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.


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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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