Ich habe einen genehmigten Antrag auf Förderung einer Wärmepumpe. Die Wärmepumpe wurde inzwischen geliefert, aber noch nicht installiert. Was muss ich tun, um die Förderung nach den neuen Bedingungen 2024 zu erhalten?
Das ist nicht mehr möglich. Da Sie bereits Leistungs- oder Lieferverträge vergeben haben, ist eine neue Antragstellung untersagt. Sie können die Förderung daher nicht stornieren und nach einer Sperrfrist von sechs Monaten neu beantragen. Ein Verschieben des Antrags nach 2024 sieht der Fördergeber grundsätzlich nicht vor.