Laut GEG § 72 (2) und (3) dürfen Eigentümer ihre Niedertemperatur-Heizkessel, die nach dem 1.1.1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, auch nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung weiterbetreiben.
Ist es deshalb richtig, dass ein vom Eigentümer noch 2023 eingebauter gebrauchter Niedertemperatur-Heizkessel (z. B. ein Viessmann Litola), der vom Hersteller als Niedertemperatur-Gas-Heizkessel klassifiziert ist, uneingeschränkt weiterbetrieben werden kann (voraussichtlich bis 2045)?
Der Einbau eines Neugerätes wird im GEG ja nicht gefordert und es zählt nur das Datum des Einbaus oder der Aufstellung. Demnach kann man einen alten Konstanttemperatur-Heizkessel noch in 2023 durch einen gebrauchten Niedertemperatur-Heizkessel ersetzen, um kostengünstig den aktuellen und den ab 1.1.2024 geltenden GEG-Vorschriften zu genügen. Ist das so richtig?
§ 72 GEG bezieht sich auf Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind. Diese dürfen nach dem Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betrieben werden. Das gilt vermutlich auch für Austauschgeräte, wenn es sich dabei um Konstanttemperaturkessel handelt.
Niedertemperaturheizungen dürfen Sie nach wie vor kaufen (auch neu) und einbauen lassen. Es gibt allerdings Einschränkungen, was die Produktion neuer Anlagen betrifft. Da die Länder mit den Vorgaben des GEG unterschiedlich umgehen können, bekommen Sie eine verbindliche Antwort hier nur von den Ansprechpartnern in Ihrem Bundesland.
Unabhängig vom GEG muss eine Heizungsanlage auch abgasseitig hohe Anforderungen erfüllen. Diese sind vom Schornsteinfeger zu prüfen - auch im Zuge der Abnahme einer neuen bzw. neu eingebauten Heizung. Hier ist zu prüfen, ob die Anlage die Anforderungen noch erfüllt. Eine verbindliche Antwort gibt Ihr Schornsteinfeger.
Aus Kostensicht ist es nicht ratsam, alte Heiztechnik einzubauen. Diese ist oft weniger effizient als neue Technik und verursacht dadurch höhere Heizkosten. Steigen die Gaspreise, wächst der Effekt und Sie zahlen in den kommenden Jahren unter Umständen mehr - auch wenn die Anschaffung günstiger war. Eine Einschätzung hierzu bekommen Sie von einem Energieberater aus Ihrer Region.
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