Gilt die Ausnahmeregelung für Ferienhäuser des alten GEG auch im neuen Heizungsgesetz ab dem 1.1.2024 für die Renovierung und den Neu-Käufer (alte Öl Heizung von 1997)?
Ja, Paragraf zwei des GEG bleibt unverändert. Nach diesem gelten die Vorgaben des GEG nicht, wenn es um wenig beheizte Wohngebäude geht. Dazu zählen:
Eine entsprechende Bestätigung bekommen Sie von einem Energieberater aus Ihrer Region. Da die Bundesländer teilweise unterschiedlich mit den Vorgaben des GEG umgehen, empfehlen wir zudem die Abstimmung mit der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland.