Wenn ich 50 % des Hauses an meine Tochter verschenke, muss sie dann gemäß GEG sanieren?
Die Ausnahmeregelungen für Nachrüstpflichten im GEG wie den Heizungstausch oder die Dachbodendämmung gelten immer dann, wenn ein Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses dieses bereits am 01. Februar 2002 als Eigentümer bewohnt hat. Erfüllen Sie diese Voraussetzung, müssen Sie den Nachrüstpflichten aller Voraussicht nach nicht nachkommen. Da die Länder teilweise unterschiedlich mit den Regelungen des GEG umgehen, erhalten Sie nur von der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland eine verbindliche Antwort.
Wichtig zu wissen: Tauschen Sie die Heizung oder führen Sie andere Arbeiten am Haus aus, gelten die GEG-Vorgaben unabhängig von der Eigentumssituation. Ausnahmen gibt es hier nur dann, wenn Sie weniger als 10 Prozent der jeweiligen Bauteilfläche verändern oder ein Gebäude mit Denkmalschutz haben.