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Expertenrat

Muss ich meine Heizung 2029 nach einem Eigentumsübergang wechseln?

Frage von Daniel J. am 21.12.2023 

Ich habe vor Kurzem einen Altbau gekauft, in dem ein Niedertemperatur-Gas-Heizkessel mit dem Baujahr 1999 verbaut ist. Wenn ich § 72 Absatz 3 des Gebäudeenergiegesetzes richtig verstehe, dann ist diese Gasheizung von der Austauschpflicht nach 30 Jahren befreit. Meine Frage ist bezüglich der Austauschpflicht bei einem Eigentümerwechsel, der in § 73 beschrieben ist. Da dort nicht steht, dass § 73 Absatz 3 Anwendung findet, stellt sich mir nun die Frage: Bin ich verpflichtet, 2029 den zur Zeit eingebauten Niedertemperatur-Gas-Heizkessel auszutauschen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

§ 72 im GEG gilt für jedes Gebäude. Die Ausnahme für Ein- und Zweifamilienhäuser aus § 73 kommt hingegen hinzu. Würden Sie in ein größeres Gebäude einziehen, würde nur § 72 gelten, bei dem Niedertemperaturheizungen ausgenommen sind. Entsprechend gehen wir davon aus, dass der Absatz 3 aus § 72 auch in Ihrem Fall zur Anwendung kommt und Sie die Heizung nicht tauschen müssen.

Wichtig zu wissen ist, dass die Bundesländer teilweise unterschiedlich mit den Anforderungen des GEG umgehen. Aus diesem Fall erhalten Sie eine rechtsverbindliche Antwort nur von der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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