Ich habe eine Frage zur Berechnung eines Effizienzhauses im Bestand. Der Kunde hat den Wunsch, sein Wohnhaus zum Effizienzhaus-Niveau 70 zu sanieren. Problematisch ist hier allerdings die Geschosshöhe im Kellergeschoss, wodurch eine Kellerdeckendämmung für ihn nicht infrage käme. Meines Wissens nach ist damit die Wahl des günstigeren Wärmebrückenzuschlags von 0,05 W/m²K nicht möglich, da die Ausführung der Dämmung der Kellerdecke nicht gemäß der DIN 4108 Beiblatt 2 sichergestellt werden kann.
Meine erste Idee wäre somit die Annahme des pauschalen Wärmebrückenzuschlags von 0,1 W/m²K. Da allerdings so eine Effizienzhausstufe nur schwer zu erzielen ist bzw. mit einem sehr hohen Aufwand einhergeht, ist diese Alternative nicht ideal. Die Möglichkeit einer detaillierten Wärmebrückenberechnung für jedes kritische Bauteil ergibt sich ebenfalls nicht, da ich diese Leistung nicht anbiete.
Nun frage ich mich, welche Möglichkeiten sich mir in diesem Fall im Hinblick auf den Wärmebrückenzuschlag bieten. Bitte klären Sie mich auf.
Geht es um den Wärmebrückenzuschlag, stehen drei verschiedene Wege zur Wahl. Ohne weitere Beachtung ist ein Wert von 0,1 W/m²K anzusetzen. Ein Gleichwertigkeitsnachweis mit den Anforderungen des Beiblatts 2 der DIN 4108 erlaubt einen pauschalen Wert von 0,05 W/m²K bzw. 0,03 W/m²K und mit der individuellen und detaillierten Wärmebrückenberechnung können Sie reale Werte ansetzen. Da letztere meist deutlich niedriger als die pauschalen Zuschläge sind, wirkt sich das positiv auf die errechnete Energieeffizienz und damit auch auf die Förderung aus.
Kommt der pauschale Ansatz nicht zum Tragen, weil sich die Gleichwertigkeit in einzelnen Punkten auch rechnerisch nicht nachweisen lässt, stellt die detaillierte Berechnung die beste/kosteneffizienteste Lösung dar. Eventuell können Sie dabei auf die Unterstützung anderer Planer/Energieberater zurückgreifen. Auf diese Weise ließe sich die errechnete Effizienz abhängig vom Gebäude um bis zu 30 Prozent steigern.
Ist das keine Option, sind die geringeren Effizienzwerte mit anderen Maßnahmen am Gebäude auszugleichen, was wiederum mit höheren Sanierungskosten einhergeht.