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Expertenrat

Ich lebe seit 2002 als Eigentümer im Haus und bekommen die zweite Hälfte überschrieben. Gelten die Nachrüstpflichten des GEG?

Frage von Sven D. am 06.09.2023 

Es geht um ein Einfamilienhaus, bewohnt von mir und meiner Mutter (von uns beiden schon seit vor Februar 2002 bewohnt). Wir beide sind zu je 50 % Eigentümer (Erbengemeinschaft; auch dies schon vor Februar 2002). Meine Mutter möchte nun Ihren Teil als Schenkung an mich übertragen. Gilt dann die Sanierungspflicht?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Unserer Auffassung nach ist in diesem Fall nichts zu beachten, da Sie beide als Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mindestens eine Wohnung davon bereits am 01. Februar 2002 bewohnt haben. Da die Länder mit den Vorgaben des GEG teils unterschiedlich umgehen, bekommen Sie eine verbindliche Antwort nur von der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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