Ich bin an dem Kauf einer Eigentumswohnung interessiert. Das Haus besteht aus 6 Wohnungen. Laut GEG müssen Häuser nach Besitzerwechsel die Anforderungen an das GEG erfüllen. Das erscheint mir sinnvoll bei Einfamilienhäusern. Wie sieht es bei Eigentumswohnungen aus? Was, wenn die anderen Eigentümer gegen eine Sanierung im Sinne des GEG stimmen? Dann darf ich als Neueigentümer ja nicht einmal eine Sanierung des Gemeinschaftseigentums vornehmen.
Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohnungen gelten die Ausnahmeregelungen von den Nachrüstpflichten nicht. Treffen entsprechende Pflichten zu, müssen Sie daher bereits umgesetzt sein. Das gilt zum Beispiel für den Heizungstausch oder die Dämmung der obersten Geschossdecke.
Andere GEG-Pflichten gelten immer nur dann, wenn Sie auch Maßnahmen am Gebäude durchführen. Sanieren Sie beispielsweise die Fassade, müssen Sie unter Umständen einen bestimmten U-Wert einhalten und eine Dämmung anbringen.