Ich habe mit meiner Schwägerin ein Haus geerbt, welches nur als Ferienhaus für die Familie genutzt wird. Welches Einkommen ist für eine Förderung maßgeblich? Das der Erben oder auch das des Ehepartners?
In diesem Fall spielt das Einkommen aller Voraussicht nach keine Rolle. Denn Boni und bessere Kreditkonditionen gibt es laut neuer BEG-EM-Richtlinie ab 2024 nur für private Selbstnutzer. Das setzt voraus, dass Sie in der betroffenen Immobilie leben und auch dort gemeldet sind. Zum Nachweis der Selbstnutzung ist eine Meldebescheinigung und ein Grundbuchauszug erforderlich.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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