Für die Errichtung von Biomasseheizungen nach Nummer 5.3 Buchstabe b) und Buchstabe g) wird der Bonus nur gewährt, wenn diese mit einer ....... Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zur elektrischen Warmwasserbereitung........ kombiniert werden.
Frage dazu: Die neue Pelletheizung als Ersatz für eine 40 Jahre alte Ölheizung wird mit einer Anlage zur elektrischen Warmwasserbereitung ausgerüstet (Heizstab im Pufferspeicher). Der Strom wird aber aus einer bestehenden Photovoltaikanlage bezogen. Genügt das für die Gewährung des Klimageschwindigkeits-Bonus? Oder muss die Photovoltaikanlage speziell für die elektrische Warmwasserbereitung errichtet werden?
Bisher war es so, dass in diesem Fall auch eine bestehende Anlage angerechnet werden konnte. Wir gehen davon aus, dass das auch weiterhin so funktioniert. Wichtig ist allerdings, dass die entsprechenden Anlagen so dimensioniert sind, dass sie die Trinkwassererwärmung bilanziell vollständig decken könnten. Die Bilanzierung orientiert sich dabei an den Standardwerten der DIN V 18599.
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