Kann man den Geschwindigkeitsbonus bei einer Heizungssanierung (Pelletheizung) auch erhalten, wenn der Eigentümer seiner Tochter eine Wohnung kostenfrei überlässt?
Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine eigene Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz selbst nutzen. Das müssen Sie mit einem Grundbuchauszug und einer Meldebescheinigung bestätigen. Nutzt ein anderer die Wohnung, bekommen Sie den Bonus nicht. Das gilt auch bei kostenfreier Überlassung.