Wir möchten unseren bestehenden Holznaturzugkessel (23 Jahre alt) gegen einen Holzvergaser austauschen. Zusätzlich haben wir eine Ölheizung, die als Reserve in Betrieb bleiben soll. Ist der Holzvergaser dann förderfähig?
Zusätzlich wollen wir die neuen Pufferspeicher mit einem elektrischen Heizstab ergänzen, der von einer bestehenden PV-Anlage betrieben werden soll. Gäbe es hierfür den Klimageschwindigkeitsbonus?
In diesem Fall bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus leider nicht. Denn "Nach dem Austausch dürfen die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nicht mehr von fossilen oder mit Gas betriebenen Heizungen im Gebäude oder gebäudenah versorgt werden" (BEG EM Richtlinie). Mit dem Bestand der Ölheizung lässt sich diese Vorgabe nicht erfüllen.
Ohne Ölheizung ist der Bonus grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist dann allerdings eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zur elektrischen Warmwasserbereitung. Die Heizpatrone müsste unserer Auffassung nach daher einen Warmwasserspeicher erhitzen. Zudem ist die Anlage so zu dimensionieren, dass sie den Wärmebedarf der Trinkwassererwärmung bilanziell vollständig decken könnte.
Da wir ohne weitere Angaben zur PV-Anlage sowie zum Gebäude keine verbindliche Antwort geben können, empfehlen wir an dieser Stelle den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft die örtlichen Gegebenheiten individuell, um Ihnen eine fundierte Antwort geben zu können.