Muss meine Ölheizung 20 Jahre oder älter sein, um eine Förderung zu erhalten? Ich bin Eigentümer eines mitgenutzten Zweifamilienhauses. Wie wird hier die Förderung für einen Heizungstausch berechnet und für welche Jahre muss ich für den Einkommensbonus ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 40.000,00 € nachweisen, wenn ich im Jahr 2028 die Wärmepumpe einbauen lassen würde?
Geht es um den Geschwindigkeitsbonus, gilt bei Ölheizungen kein Mindestalter. Das Einkommen weisen Sie anhand der Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung nach. Zudem benötigen Sie eine Meldebescheinigung / Meldebestätigung für alle relevanten Haushaltsmitglieder sowie ein Grundbuchauszug, um den Status "privater Selbstnutzer" nachzuweisen. Sind mehrere Eigentümer vorhanden und nutzen diese die Heizung gemeinsam, erhalten Sie den Einkommensbonus unter Umständen nicht.
Da es sich nicht um ein selbst genutztes Einfamilienhaus handelt, ist außerdem Folgendes zu beachten: Den Geschwindigkeits- und Einkommensbonus bekommen Sie nur für die selbst genutzte Wohneinheit. Für die andere Wohneinheit können Sie die Grundförderung in Höhe der jeweils förderbaren Kosten beantragen.
Eine verbindliche Antwort auf Ihre Fragen bekommen Sie leider nur nach individueller Prüfung durch die Sachbearbeiter des Fördergebers.
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