Bei einem Hausverkauf, muss der neue Eigentümer die Gasheizung erneuern/ austauschen oder ist Bestandschutz vorhanden?
Eine Austauschpflicht für neue Gasheizungen gibt es nur, wenn diese 30 Jahre alt sind und noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Altbesitzer (Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die diese schon am 01. Februar 2002 bewohnt haben) haben Bestandsschutz und müssen nach aktuellen Regeln nichts ändern. Nach einem Eigentumsübergang greift die Austauschpflicht dann allerdings und neue Eigentümer haben zwei Jahre Zeit, dieser nachzukommen.
Das heißt: Kaufen Sie ein Haus mit einer Niedertemperatur- oder Brennwertheizung, müssen Sie unabhängig vom Alter der Technik nichts unternehmen. Das gilt natürlich nur, wenn keine Mängel vorhanden sind. Befindet sich im Haus ein mindestens 30 Jahre alter Konstanttemperaturkessel, müssen Sie diesen binnen zwei Jahren austauschen.
Eine verbindliche Aussage dazu, um welche Art Gasheizung es sich handelt, bekommen Sie von einem Energieberater oder einem Heizungsbauer. In der Regel genügen dazu Informationen zum Fabrikat und zur genauen Typenbezeichnung.