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Expertenrat

Benötigen wir beim Verkauf eines Hauses ohne Heizung einen Energieausweis?

Frage von Bernd R. am 02.02.2024 

Wir verkaufen einen seit langem leerstehenden Bauernhof (BJ 1925) ohne Heizung. Die alten Kohleöfen sind längst ausgebaut und das Wohnhaus wird seit 20 Jahren nicht mehr bewohnt. Ein Online-Service für Energieausweise sagte mir, für Gebäude ohne Heizung bräuchte man nach GEG beim Verkauf keinen Ausweis. Stimmt das?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist korrekt. Verkaufen Sie das Haus als unbeheizt, ist kein Energieausweis erforderlich. Grund dafür ist, dass das GEG dabei nicht zur Anwendung kommt. Denn das gilt nur für "Gebäude, soweit sie nach ihrer Zweckbestimmung unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden [...]" (§ 2 GEG).

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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