Wir verkaufen einen seit langem leerstehenden Bauernhof (BJ 1925) ohne Heizung. Die alten Kohleöfen sind längst ausgebaut und das Wohnhaus wird seit 20 Jahren nicht mehr bewohnt. Ein Online-Service für Energieausweise sagte mir, für Gebäude ohne Heizung bräuchte man nach GEG beim Verkauf keinen Ausweis. Stimmt das?
Das ist korrekt. Verkaufen Sie das Haus als unbeheizt, ist kein Energieausweis erforderlich. Grund dafür ist, dass das GEG dabei nicht zur Anwendung kommt. Denn das gilt nur für "Gebäude, soweit sie nach ihrer Zweckbestimmung unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden [...]" (§ 2 GEG).