Ich lese mit großem Interesse Ihren Newsletter. Nun hätte ich eine Frage zur Heizkostenverteilung (30/70 bzw. 50/50), wenn ein Gebäude Baujahr ca. 1970 ein komplett neues Dach erhält mit bester Dämmung, weil KfW-gefördert. Gezahlt haben alle Eigentümer; größte Gewinner sind die DG-Nutzer. Wäre begründbar hier eine Heizkostenaufteilung von 50/50 ratsam?
Die aktuell gültige Heizkostenverordnung erlaubt es, die Abrechnungsmaßstäbe nach Ablauf von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren oder zum Beispiel nach baulichen Maßnahmen zu ändern. Die Verbrauchskosten können dabei einen Anteil von 50 bis 70 Prozent haben. Experten empfehlen einen Anteil von 50 Prozent, um zu große Spreizungen im Haus zu vermeiden. Für die Umsetzung der Änderung empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Experten eines Eigentümerverbandes wie dem Haus- und Grundbesitzerverein.