Laut Betriebskostenabrechnung haben sich trotz identischen Heizölverbrauch, ich vermute, hier liegt eine Schätzung u. keine Ablesung vor, meine Heizkosten mehr als verdoppelt. Der Vermieter behauptet, er habe im Durchschnitt 1,28 €/Liter Heizöl eingekauft. Das erklärt allerdings nicht die zweieinhalbfachen Kosten für mich. Er habe den Heizkostenzuschuss nicht beantragt, da er unter dem Referenzwert eingekauft. Wo kann ich erfragen, ob der Vermieter den Zuschuss beantragt hat, aber für sich einbehält?
Eine Auskunft bekommen Sie hier leider nur von Ihrem Vermieter. Haben Sie Grund zur Annahme, dass der Vermieter den Zuschuss beantragt und einbehalten hat, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Mieterschutzbund aus Ihrer Region. Hat der Vermieter den Zuschuss nicht beantragt, obwohl er antragsberechtigt war, hat er das Wirtschaftlichkeitsgebot verletzt und Sie können unter Umständen Ansprüche stellen. Auch in diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Mieterschutzbund aus Ihrer Region. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt für Härtefallhilfen vom BMWK (Punkt 6).