Ich hatte im Vorfeld gelesen, dass Gasanlagen noch einbaubar wären, wenn sie bis 19.4.23 bestellt und bis 18.10.24 eingebaut würden. Ist das nach der Zustimmung im Bundesrat immer noch so? Wo findet sich das im Heizungsgesetz?
Wir gehen davon aus, dass es hier keine Änderung gibt. Die entsprechende Passage ist in § 71 Absatz 12 der Beschlussfassung des Bundestages vom 08.09.2023 nachzulesen. Hier heißt es: "Absatz 1 ist nicht für Heizungsanlagen anzuwenden, für die ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vor dem 19. April 2023 geschlossen wurde und die bis zum Ablauf des 18. Oktober 2024 zum Zwecke der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt werden". Abschnitt 1 bezieht sich dabei auf die neuen Anforderungen des GEG.
Sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, stehen uns rechtlich verbindliche Informationen zur Verfügung.