Muss ich meine Heizung 2024 erneuern? Ich bin 89 Jahre, die Heizung ist Baujahr 1993.
Handelt es sich um eine Öl- oder Gasheizung, greift nach 30 Jahren grundsätzlich die Austauschpflicht des BEG. Von dieser sind Sie aber in verschiedenen Fällen befreit. So zum Beispiel:
Sind Sie unsicher, ob Sie die Ausnahmetatbestände erfüllen, empfehlen wir den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft die örtlichen Gegebenheiten und gibt eine verbindliche Aussage.