Unsere Eltern haben im Jahr 2000 Ihr Haus für uns ausgebaut, sodass wir 4 Wohnungen haben. Jeweils eine wird von meiner Schwester und mir seit 2000 bewohnt. Eine bewohnen unsere Eltern. Sie sind seit ca. 1985 auch Eigentümer des Hauses. Die vierte Wohnung wird als Wohngemeinschaft vermietet.
Da unsere Eltern bereits etwas älter sind, werden meine Schwester und ich das Ganze übernehmen. Die Gasheizung ist 1998 eingebaut worden und beheizt das ganze Haus. Frage: Müssen wir die Heizung bei Übernahme des Hauses tauschen? Müssen wir nach 30 Jahren die Heizung tauschen?
In diesem Fall gilt die Ausnahme für Alteigentümer nicht (Voraussetzung: Maximal zwei Wohnungen). Sie müssen die Heizung daher nach dem Ablauf von 30 Jahren unabhängig von den Eigentumsverhältnissen tauschen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn es sich bereits um eine Niedertemperatur- oder eine Brennwerttherme handelt. Davon gehen wir bei dem genannten Baujahr aus. Eine verbindliche Antwort bekommen Sie von einem Heizungsbauer, Energieberater oder Schornsteinfeger.