x
Expertenrat

Was mache ich mit meiner Heizung, wenn ich diese 2024 neu einbaue und den Anteil an regenerativen Energien nicht decken kann?

Frage von Achim . am 25.10.2023 

Lt. GEG darf ich in 2024 – vorausgesetzt, meine Kommune hat noch keinen Wärmeleitplan veröffentlicht – noch eine neue Gasheizung einbauen.

Andererseits müssten ab 2029 min. 15 % Biomethan oder grüner/ blauer Wasserstoff genutzt werden, ab 2035 min. 30 % und ab 2040 min. 60 %.

Auf der Webseite des BMWK heißt es:

Frage: Darf man in Bestandsgebäuden zwischen Anfang 2024 und vor Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 noch Gas- und Ölheizungen einbauen, und darf man sie dann einfach weiterbetreiben?

Antwort: In der Übergangszeit zwischen Anfang 2024 und dem Zeitpunkt, an dem die Wärmeplanung greift, dürfen neue Heizungen mit fossilen Brennstoffen noch eingebaut werden. Für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt dies spätestens bis zum 30. Juni 2026, während dies für Städte mit weniger als 100.000 Einwohnern spätestens bis zum 30. Juni 2028 möglich ist.

Allerdings sieht das Gesetz vor, dass beim Einbau von Heizungen, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, eine verbindliche Beratung erfolgen muss. Zudem müssen solche Gasheizungen, sofern das Gebäude nach Abschluss der Wärmeplanung nicht an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz angeschlossen werden kann, ab 2029 steigende Anteile von Biomasse, zum Beispiel Biomethan oder grünem oder blauen Wasserstoff nutzen (15 Prozent in 2029, 30 Prozent in 2035 und 60 Prozent in 2040).

Meine Fragen:
1. Was passiert, wenn 2029 – wie zu erwarten - der Netzbetreiber weder Biomethan oder Wasserstoff bereitstellen kann? Dies entzieht sich ja meiner Verantwortung. (Zudem sind Gasheizungen, die mehr als 20 % Wasserstoff nutzen können, noch nicht verfügbar). Habe ich dann einfach Pech gehabt und muss die dann ja noch recht neue Heizung aus 2024 wieder vernichten? Oder z. B. durch eine kostenintensive Hybridlösung einen Anteil x/y % an erneuerbarer Energie bereitstellen?

2. Was passiert, wenn ich 2024 eine neue Gasheizung installiere, die Kommune jedoch wider Erwarten den Anschluss meines Hauses an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz ermöglicht? Muss ich dann ebenfalls die noch recht neue Gasheizung vernichten und werde „zwangs angeschlossen“.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wir gehen davon aus, dass Sie den geforderten Mindestanteil regenerativer Energien anderweitig sichern müssen, wenn Sie weder Biogas noch Wasserstoff beziehen können. Möglich sind dabei Flüssiggastanks mit Biogas oder hybride Heizlösungen. Hierbei können Sie die dann bestehende Gasheizung mit Solarthermie, Biomasse und/oder Solarthermie erweitern. Das erfüllt die technischen Vorgaben und hilft dabei, Ihre Kosten zu reduzieren.

Ein Anschlusszwang an das Fernwärmenetz kann bestehen, kommt in der Regel aber erst bei einem Heizungstausch zum Tragen. Dass Sie die wenige Jahre alte Heizung dann austauschen müssen, ist unwahrscheinlich. Denn das wäre weder ökologisch noch wirtschaftlich sinnvoll.

Etwas anders verhält es sich, wenn die Wärmplanung bereits abgeschlossen ist und ein H2-Netz oder Fernwärme vorsieht. Im ersten Fall können Sie eine H2-Ready-Gasheizung einbauen und spätestens 2045 mit 100 Prozent erneuerbaren Energien heizen. Im zweiten Fall können Sie jede Heizung einbauen, wenn Sie spätestens 10 Jahre danach auf Fernwärme umstellen. Erfüllen Netzbetreiber ihre Pflicht nicht, müssen Sie sich zumindest anteilig an den bei Ihnen entstehenden Kosten beteiligen.

Wir empfehlen, das Vorhaben mit einem Energieberater aus Ihrer Region zu besprechen und unabhängig von den GEG-Vorhaben die beste Heizung für Ihr Haus zu finden. Eine fundierte Entscheidung können Sie dabei treffen, wenn Sie verbindliche Informationen zu Anschaffungskosten, Heizkosten und Einsparungen erhalten. Anschließend gilt es zu prüfen, wie die gefundene Lösung mit dem GEG ab 2024 harmonisierbar ist.

Laden Sie sich auch unseren Ratgeber "Schritt-für-Schritt zur neuen Heizung" herunter. Darin erfahren Sie, welche Lösungen zur Auswahl stehen, wie Sie die passende finden und wie der Heizungstausch abläuft.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Heizungsoptimierung

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Newsletter-Abo