Mit der Umstellung unserer konventionellen Heizung (Gastherme) auf Fernwärme, erfolgte die Einspeisung von der Steigleitung im Flur durch die Wand in Küche und dann über 2 m zum alten Installationsort der Therme in das bestehende Cu-Rohrleitungsnetz. Zu diesem Zweck sollten in die 1,35 hoch verfliesten Wände Kanäle gefräst und die obersten zwei Fliesenreihen und die Abschlussbordüre zerstört werden. Mein Wunsch, den Schlitz über den Fliesen einzubringen, wurde rigoros abgelehnt. Begründung: Das wäre nicht zulässig!
Nach nochmaliger Rücksprache mit der Bauleiterin wurde mir dann von dieser erklärt, dass das überhaupt kein Problem sei, der Schlitz könne natürlich auch 5 cm über den Fliesen eingebracht werden, was dann auch so geschah.
In einem aktuellen Termin vor Ort mit dem Geschäftsführer der Ausführungsfirma und einem Vertreter der WBG, wurde von dem Geschäftsführer erneut erklärt, dass diese Änderung gegen seinen ausdrücklichen Willen durch mich erfolgt sei und er darum jegliche Verantwortung für die Installation ablehne und ich für alle Folgeschäden aufkommen müsste.
Da ich bis heute keine Installationsvorschrift gefunden habe, die die waagerechte Leitungsführung von Wasserrohren in einer Höhe von 1,40 m, also 5 cm über den Wandfliesen verbieten soll, bitte ich Sie ganz herzlich um Ihre fachliche Auskunft. Mehrere von mir befragte Ausführungsfirmen haben mir bereits zu verstehen gegeben, dass es eine solche Vorschrift nicht gäbe. Aus der Elektrotechnik sind mir solche Installationsvorschriften umfassend bekannt, aber nicht auf dem Gebiet von HSK. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Frage weiterhelfen könnten, weil ich diese Aussage des Geschäftsführers ja so nicht im Raum stehen lassen kann.
In dem Zusammenhang vielleicht noch eine weitere Frage: Nach der Umstellung auf Fernwärme ist es in diesem Jahr schon zum dritten Mal in der Wohnung über mir zu Rohrleitungsbrüchen mit erheblichen Wasserschäden gekommen. Ein Monteur erklärte mir, dass wir kein Einzelfall wären, weil der Wasserdruck um das Dreifache und die Vorlauftemperatur auf 80 Grad erhöht worden wäre, wodurch es ständig zu Leckagen an den Verbindungsstellen der Rohre käme. Wie gesagt, das alte Rohrleitungsnetz ist unverändert geblieben. Sie würden mir, einem 77-jährigen Rentner, in dieser Situation mit einer Auskunft wirklich sehr helfen.
Auch uns sind keine Vorschriften bekannt, die gegen die Verlegung des Rohrkanals um einige Zentimeter nach oben sprechen würden. Allerdings kennen wir die örtlichen Bedingungen nicht, weshalb wir Ihnen an dieser Stelle keine rechtlich verbindliche Auskunft geben können. Da es in Ihrem Fall auch um die Folgen eines eventuellen Schadens geht, empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Experten auf dem Gebiet des Baurechts. Dieser kann die Situation vor Ort prüfen und eine belastbare Antwort geben. Diese hilft Ihnen in der Diskussion mit der ausführenden Firma.
Zu Ihrer zweiten Frage: Hier besteht die Möglichkeit, dass das alte Netz nicht für die neue Anlage geeignet ist. Wäre das der Fall, könnte es sich um einen Planungs- und Ausführungsfehler handeln. Auch das sollten Sie von einem Sachverständigen vor Ort prüfen lassen, da eine Antwort aus der Ferne leider nicht möglich ist.
Ich bedanke mich ganz herzlich für die schnelle und vor allem so konkrete Antwort. Das ist genau das, was ich zur weiteren Klärung der Angelegenheit mit der Instandhaltungsfirma und der Wohnungsbaugenossenschaft brauche. So stelle ich mir eine kompetente Fachberatung vor. Nochmals ganz herzlichen Dank für diese Hilfe.