Ist eine Dämmung des Kellers für den Vermieter verpflichtend? Wenn ja, darf er die Kosten auf die Mietpartei umlegen, die über den Keller wohnt?
Nein. Grundsätzlich gibt es keine Pflicht zum Dämmen des Kellers. Entsprechende Vorgaben greifen erst dann, wenn Sie Bauteile der wärmeumschließenden Gebäudehülle (Kellerdecke, Kellerwände etc.) sanieren. In diesem Fall müssen Sie unter Umständen die im Gebäudeenergiegesetz vorgegebenen U-Werte einhalten.
Handelt es sich bei der Sanierung nicht um eine Reparatur oder eine Instandsetzung, sondern um eine Maßnahme zur Steigerung der Energieeffizienz, lassen sich die Kosten nach den aktuell gültigen Vorgaben anteilig auf die Miete umlegen.