Ich besitze ein 3-Familien-Wohnhaus in BW. Muss der Heizkessel (ein Niedertemperaturkessel von Viessmann) nach 30 Jahren ausgetauscht werden? Über eine Antwort wäre ich dankbar.
In Ihrem Fall greift die Austauschpflicht der Energieeinsparverordnung nicht. Denn diese gilt nur bei mindestens 30 Jahre alten Öl- oder Gasheizkesseln, die nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren.