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Expertenrat

Wann darf ich mit dem Neubau beginnen, wenn Fördermittel beantragt sind? Eine KfW-Zusage liegt noch nicht vor.

Frage von Martina D. am 14.12.2023 

Bei einem Bauvorhaben (Neubau) liegt die BzA vor, eine endgültige Zusage der KFW noch nicht. Wann darf mit dem Bau begonnen werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sie können den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungs­partner abschließen und mit dem Bau­vorhaben starten, sobald Sie die Zusage der KfW erhalten haben.

Bitte beachten Sie: Aktuell sind die Haushaltsmittel erschöpft, sodass eine Beantragung von Förderdarlehen über das KfW-Programm 297 nicht möglich ist. Nach Angaben der KfW soll das ab 2024 wieder möglich sein.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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