Bei einem Bauvorhaben (Neubau) liegt die BzA vor, eine endgültige Zusage der KFW noch nicht. Wann darf mit dem Bau begonnen werden?
Sie können den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner abschließen und mit dem Bauvorhaben starten, sobald Sie die Zusage der KfW erhalten haben.
Bitte beachten Sie: Aktuell sind die Haushaltsmittel erschöpft, sodass eine Beantragung von Förderdarlehen über das KfW-Programm 297 nicht möglich ist. Nach Angaben der KfW soll das ab 2024 wieder möglich sein.