Ich habe im KfW-Antrag versehentlich meine Person zweimal erfasst. Als Antragsteller habe ich angekreuzt, dass ich auch Zuschussberechtigter bin. Auf der nächsten Seite kam dann Zuschussberechtigter und ich habe mich versehentlich wieder eingetragen, weil ich annahm, dass in den Folgeseiten dann erst meine Gattin eingetragen werden muss. Das war falsch und so stehe ich doppelt erfasst drin. Der Antrag wurde auch genehmigt aber dies muss ja irgendwie geregelt werden, dass meine Frau mit erfasst wird.
Antragsbezogene Fragen klären die Experten der KfW nur individuell. Wir empfehlen Ihnen daher, zeitnah Kontakt mit den Sachbearbeitern aufzunehmen, um den Antrag Ihren Vorgaben entsprechend zu korrigieren. Ansprechpartner finden Sie unter der Rufnummer 0800 539 9007.